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These are a few of my favorite things / äöü / Foto © äöü
Recircling / Yana Novotorova / Foto © Heike Kandalowski
Silke Z. / die metabolisten / Foto © Lucas Aal
DWDW - Die Sache mit den Bäumen / Armada Theater / Foto © Armada Theater
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K.I.T.C.H.E.N. / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic
SUITS / Kwarme Osei / Foto © Andreas Roehrig
DREAM MACHINE / Anke Retzlaff / Foto © Lev Gonopolski
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The Soul of the Zeit / PARADEISER / Foto © Hans Diernberger
Sonic Highway / MFK Bochum / Foto © Szenische Forschung
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The BIG Picture / Fetter Fisch / Foto © Thomas Mohn
Steinzeit Hautnah / Theater Titanick / Foto © Leon Hirsch
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HELLO TO EMPTINESS / MOUVOIR Stephanie Thiersch / Foto © Martin Rottenkolber
CAMPING PARAISO / ANALOGTHEATER / Foto © Nathan Ishar
Praktisch Galaktisch / Daniel Ernesto Mueller / Foto © Heike Kandalowski

Bund: Details zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den November

06.11.2020 Das Bundeswirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium die Details für die Außerordentliche Wirtschafthilfe veröffentlicht. Wichtig für die freien darstellenden Künste: Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Und: Auch gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen sind antragsberechtigt!

Die Organisationsform und die Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht entscheidend. Ein gemeinnütziges Theater kann ebenso Hilfen erhalten wie ein kommerzieller Restaurantbetreiber. Wichtig ist, dass das Unternehmen oder die Einrichtung am Markt tätig ist und Umsätze erwirtschaftet. Wenn solche öffentlichen Unternehmen von der Schließungsanordnung betroffen sind, wie zum Beispiel öffentliche Schwimmbäder oder kommunale Theater, dann können auch diese Unternehmen entsprechend der Regeln von der Novemberhilfe profitieren.

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